Bild Auto wird geblitzt

Das Verkehrsrecht ist für jede Person von großer Bedeutung, sei es als Autofahrer, Radfahrer oder auch Fußgänger, der in ein Unfallereignis verwickelt wird. Die Schadenregulierung sowohl der Sach- als auch der Personenschäden sind komplexe Sachverhalte, die in einer Vielzahl von Gesetzen und Rechtsverordnungen geregelt sind.

Besonders schwierig ist hierbei häufig die Frage der Verantwortlichkeit für das Zustandekommen des Verkehrsunfalles zu beantworten, da eine Haftung im Verkehrsrecht nicht ausschließlich vom Verschulden der Beteiligten abhängt. Zu berücksichtigen ist immer auch die sogenannte Gefährdungshaftung, die der Gesetzgeber als vollkommen verschuldensunabhängige Anspruchsgrundlage für Schadenersatz geschaffen hat. Das Zusammenspiel der unterschiedlichen Haftungstatbestände macht die Unfallregulierung häufig schwierig und kompliziert.

Wir vertreten und unterstützen Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten und übernehmen die vollständige Korrespondenz mit Unfallgegner, Versicherungen, Behörden und Gerichten. Dabei stellen wir sicher, dass alle berechtigten Schadenersatzansprüche schnell und vollständig durchgesetzt werden. Neben dem Ersatz der bekannteren Schadenpositionen wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld stellen wir sicher, dass auch die weniger bekannten Ansprüche wie Haushaltsführungsschaden, Rückstufungsschaden oder Verdienstausfall nicht untergehen.

Ihre Ansprechpartner in unserem Büro sind Herr Rechtsanwalt Kolb und Herr Rechtsanwalt Petry.

Rechtsanwalt Kolb

Telefon: 06441 - 45060
E-Mail: kolb@pk-wetzlar.de

Rechtsanwalt Petry

Telefon: 06441 - 45060
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