E-mail Adresse
hallo@pk-wetzlar.de
Telefon & Fax
Telefon: 06441 / 45060
Telefax: 06441 / 45422
Wer sicher sein möchte, wer im Fall der Fälle sein Erbe antritt, sollte sich rechtzeitig mit der Erbfolge auseinandersetzen. Nur so kann er noch zu Lebzeiten sicherstellen, dass die von ihm gewünschten Personen oder auch Organisationen berücksichtigt werden und sein letzter Wille rechtssicher umgesetzt wird.
Durch die notarielle Beratung bei der Gestaltung eines Testaments, eines Erbvertrages oder auch der Gestaltung einer Übertragung von Vermögenswerten noch zu Lebzeiten können Familien und Erbstreitigkeiten vermieden werden. In Zusammenarbeit mit steuerlichen Beratern können so auch Gestaltungsmöglichkeiten in steuerrechtlicher Hinsicht optimal genutzt werden.
Klare und eindeutige Regelungen verhindern typische Streitpunkte im Erbrecht und stellen sicher, dass das Gewollte auch entsprechend formuliert und umgesetzt wird.
Darüber hinaus wird ein notarielles Testament durch den Notar beim Nachlassgericht hinterlegt, beim Todesfall automatisch durch das Gericht eröffnet und geht daher in keinem Fall verloren oder bleibt unberücksichtigt.
Für die Erben erübrigt sich in diesem Fall die Beantragung eines Erbscheins als Erbennachweis, da
hierfür das notarielle Testament zusammen mit dem Eröffnungsbeschluss des Nachlassgerichts ausreichend ist.
Auch in Fällen, in denen kein notarielles Testament existiert, berät und unterstützt der Notar bei typischen Erfordernissen der Nachlassabwicklung. Hierzu gehört zum Beispiel die Beantragung eines Erbscheins, der zur Legitimation der Erben gegenüber Banken, Behörden und anderen Institutionen erforderlich ist.
Auch bei der Verteilung des Erbes (Grundbesitz und andere Wirtschaftsgüter) ist der Notar durch seine Beratung und Erstellung von Erbauseinandersetzungsverträgen behilflich.
In Fällen, in denen das Erbe überschuldet ist oder auch aus anderen Gründen ausgeschlagen werden soll, berät der Notar über die rechtlichen Folgen und Konsequenzen einer Erbausschlagung und unterstützt bei der form und fristgerechten Erklärung der Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht.
Telefon: 06441 - 45060
E-Mail: petry@pk-wetzlar.de
Ihre Rechtsanwälte und Notar im Herzen von Wetzlar.