Ehe, Familie, Scheidung

Bild Hände Trauringe Blumen

Unabhängig davon, ob eine Ehe, eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine nichteheliche
Lebensgemeinschaft eingegangen werden soll, können sich die Rechte der Partner hinsichtlich Vermögenserwerb, Altersabsicherung, Erbfolge oder gemeinsamer Kinder erheblich unterscheiden.

In vielen Fällen können vorsorgende Eheverträge oder Vereinbarungen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft rechtliche Unsicherheiten vermeiden und die Belange aller Beteiligten ausgewogen sicherstellen.
Individuelle Vereinbarungen können hierbei die einzelnen Aspekte wesentlich besser berücksichtigen als die gesetzlichen Vorgaben.

Der Notar berät über die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Formen des Zusammenlebens und entwickelt bei Bedarf ergänzend e, auf die Beteiligten zugeschnittene Vereinbarungen wie beispielsweise einen Ehe oder Partnerschaftsvertrag.

Auch im Falle einer Trennung ist es häufig ratsam, zu klärende Fragen über die Vermögensauseinandersetzung, den Unterhalt (Ehegatten und/oder Kindesunterhalt) oder Versorgungsausgleich vor einer gerichtlichen Scheidung in einer Trennungs und Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln.
Hierdurch können langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden und Reibungspunkte auf ein Minimum reduziert oder im Idealfall ganz vermieden werden.

Der Notar als neutraler und unabhängiger Berater beider Parteien hat sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Aspekte einer Trennung und Scheidung im Blick. In seiner Beratung berücksichtigt er immer die Belange beider Seiten und arbeitet auf eine gerechte und ausgewogene Vereinbarung hin.

Notar Petry

Telefon: 06441 - 45060
E-Mail: petry@pk-wetzlar.de

Image

Mit Recht für Sie da!

Ihre Rechtsanwälte und Notar im Herzen von Wetzlar.

Anschrift

Brühlsbachstr. 2b
35578 Wetzlar

Brühlsbachstraße 2b • 35578 Wetzlar

Tel.: 06441 / 45060

© Petry & Kolb - Rechtsanwälte & Notar in Wetzlar